Aus der Kulturgemeinschaft
Geschichtssplitter
Der in der Satzung des Vereins der Stuttgarter Volksbühnen E.V. von 1924 verankerte Zweck ist es, die „kulturellen Wirkungen, namentlich der dramatischen Kunst weitesten Volkskreisen zu erschwinglichen Preisen zugänglich zu machen“. Dieses Ziel sollte erreicht werden durch „Vermittlung künstlerisch wertvollen Darbietungen, insbesondere von Bühnenwerken und Einführung in deren Verständnis.“Die Volksbühne wollte also nicht nur ein Verein zum Bezug billiger Theaterkarten sein, sondern auch anleiten und erziehen. Dieses Ziel hatten auch andere, die nicht wie der Verein der Stuttgarter Volksbühnen E. V. den Gewerkschaften verbunden waren.
So existierte in Stuttgart beispielsweise zeitgleich auch der rechts orientierte Bühnen-Volksbund mit ca. 15 000 Mitgliedern. Wie stark sich nationalsozialistische Vorstellungen und Werte ausbreiteten und Nationalsozialisten sich bereits vor 1933 in die Kulturpolitik einmischten, wird an einem rassistisch gefärbten Theaterskandal deutlich, der auf den zunehmenden organisierten Terror verweist. Er entzündete sich 1930 an der deutschen Uraufführung des Singspiels „Schatten über Harlem“ von dem jüdischen Komponisten Ossip Dymow am Stuttgarter Landestheater.
Während der Vorstellung kam es zu Störungen durch Nationalsozialisten, die durch Zwischenrufe und Pfeifkonzerte die Aufführung verhindern wollten. Nach der Vorstellung kam es auf dem Theaterplatz zu Ausschreitungen mit der Polizei. In Sprechchören ertönte „Deutschland erwache! Juda Verrecke“. Es kam zu Verhaftungen, doch die Ausschreitungen wiederholten sich auch bei der nächsten Vorstellung. Es gab 1930 zwar nur einen Abgeordneten der NSDAP im württembergischen Landtag, Christian Mergenthaler (1933 Ministerpräsident und Kultminister), der sich aber lautstark Gehör verschaffte. Mit einer kleinen Anfrage an die Regierung wollte er wissen, wie es sein kann, „dass in einem wahrhaft deutschen Theater ein jüdischer Komponist Negermusik zur Aufführung bringen dürfe und das mit deutschen Steuergeld bezahlt würde.“ Er bezeichnete die Aufführung als „nationale Würdelosigkeit“ und forderte, dass „erstens Missgriffe in der Auswahl künftig vermieden werden und zweitens das Negerstück Dymows vom Spielplan abgesetzt werde“. Außerdem müsse er darauf hinwirken, „dass bei Fortdauer der Missgriffe der Theaterleitung in möglichster Bälde eine Neubesetzung in der Leitung der Landestheater stattfinde.“ Presse und Öffentlichkeit stellten sich gegen die Nationalsozialisten, doch das Stück wurde nach der dritten Aufführung angeblich wegen Krankheit eines Schauspielers vom Spielplan genommen. Die wahren Gründe waren Sorge um die Schauspieler, die verfolgt und beschimpft wurden.
Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme 1933 bestand der Verein der Stuttgarter Volksbühnen E. V. zunächst unter diesem Namen weiter, wurde dann in „Kulturgemeinde Stuttgart e. V.“ umbenannt und am 1. Oktober 1937 von der NS-Organisation „Kraft durch Freude“ übernommen und der Kreisdienststelle Stuttgart unterstellt.
Geschäftsführer blieb Carl Wildhirt, der 1929 zum 1. Vorsitzenden der Stuttgarter Volksbühne gewählt worden war. Die in der Satzung von 1933 formulierten Ziele waren nahezu identisch mit denen von 1924, sie enthielten nun noch die Ergänzung „Der Verein ist politisch und konfessionell neutral“. Doch die kulturelle Landschaft war eine andere geworden. Zwar wurde noch am 15. Januar 1933 in Stuttgart die Übertragung einer Rede Hitlers im Radio durch das Durchtrennen eines Rundfunkkabels sabotiert, doch die Gleichschaltung und damit das Ende künstlerischer Freiheit konnte nicht verhindert werden. In allen Bereichen der Kunst gab es Verbote, Ausgrenzung und sogenannte „Säuberungen“. Schlagworte waren „Kulturbolschewismus“ und „Entartete Kunst“. Letztere bezog auch Musik und Literatur mit ein. Freiraum für künstlerische Entfaltung gab es nur noch im Rahmen der NS-Ideologie.